besuchervisum-arbeitsvisum.de

Touristenvisum

Wenn Sie gedenken nach Deutschland einzureisen, sollten Sie sich mit der Einreisebestimmung für Deutschland vertraut machen. Die Einreisebestimmung für Deutschland regelt den Aufenthalt in Deutschland. Die Einreisebestimmung in Deutschland gilt auch für die anderen Schengen Staaten der Europäischen Union. Staatsangehörige aus den Schengen Staaten und aus einigen anderen Ländern benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Deutschland kein Visum. Staatsangehörige, die aus einem der so genannten Drittländern stammen, benötigen in jedem Fall ein Visum um nach Deutschland zu reisen. Je nachdem mit welchen Visum Sie reisen, kann sich der Aufenthaltsstatus ändern. Es gibt ein so genanntes Besuchervisum oder auch ein Touristenvisum. Grundsätzlich muss jedes Visum für Deutschland am Wohnort des Antragstellers beantragt werden. Dazu müssen Sie sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden.

Touristenvisum in Touristenvisum

Ein Besuchervisum wird ausgestellt, wenn der Antragsteller nachweisen kann dass der Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist und er die Reise aus eigenen Mitteln finanziert. Dies gilt sowohl für das Touristenvisum, als auch für das so genannte Besuchervisum. Machen Sie sich vor der Beantragung des Visums mit der Einreisebestimmung für Deutschland vertraut. Ohne Visum zu reisen ist strafbar. Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen deutschen Außenvertretung, wie die Bedingungen für die Beantragung von einem Touristenvisum oder einem Besuchervisum aussehen.