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Familienzusammenführung

Wenn sich in Deutschland befinden, und ein Visum haben, kann es für Sie möglicherweise interessant sein, ihre Familie nach Deutschland zu holen. Eine so genannte Familienzusammenführung ist in jedem Fall allgemein nur für die so genannte Kernfamilie möglich. Das heißt, dass bei einer Familienzusammenführung nur die Ehepartner und die Eltern oder minderjährige Kinder nach Deutschland ziehen können. Alle Verwandten, wie Oma und Opa oder auch Kinder die volljährig sind, gehören nicht zu Kernfamilie. Auch nicht dazu gehört eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft. Die Beantragung ihres Visums, kann in vielen Fällen eine Visumzentrale übernehmen. Eine Visumzentrale kennt sich genauestens aus mit den Gesetzen, die für die Beantragung eines Visums nötig sind.

Familienzusammenfuhrung in Familienzusammenführung

Eine Visumzentrale beschränkt sich oft nicht nur auf ein Land, sondern kann bei der Beantragung des Visums für viele Länder helfen. Wenn Sie eine Familienzusammenführung nach Deutschland planen, wenden Sie sich an die zuständigen Behörden und informieren Sie sich. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, kann der Visadienst Bonn für Sie interessant sein. Der Visadienst Bonn fungiert als Visumzentrale und hilft Ihnen bei Fragen zum Visum und der Beantragung eines Visums. Der Visa Dienst Bonn steht ihnen von Montag bis Freitag zur Verfügung. Er hilft ihnen bei der Beantragung und Abwicklung eines Visums.