Einreise Schweiz
Wenn Sie eine Einreise in die Schweiz planen und deutscher Staatsbürger oder Bürger eines EU Staats sind, benötigen Sie bei der Einreise in die Schweiz bei einem Aufenthalt bis maximal drei Monaten kein Visum. Ein Visum für die Schweiz, benötigen Sie, wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz bleiben wollen oder aus einem so genannten Drittland kommen. Wenn Sie ein Visum für die Schweiz beantragen möchten, können Sie sich entweder bei der für Sie zuständigen Schweizer Auslandsvertretung in dem Land dessen Staatsbürger Sie sind melden, oder Sie können einem Visumservice einschalten. Die Einreise in die Schweiz ist für deutsche Staatsbürger normalerweise problemlos möglich. Sollten Sie allerdings eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren. Sind Sie Staatsangehöriger eines Drittlands, müssen Sie ein Visum für die Schweiz beantragen. In diesem Fall benötigen Sie ein Antragsformular, ein Passfoto, einen gültigen Reisepass und den Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. In Ausnahmefällen kann auch eine Einladung gefordert werden, die bestätigt, dass Sie einen Gastgeber in der Schweiz haben. Auch müssen Sie für ein Visum in die Schweiz ein gültiges Rückflugticket vorlegen. Die Einreise in die Schweiz ist sehr strikt.

Wenn Sie nach Österreich reisen, benötigen Sie als deutscher oder europäischer Staatsbürger natürlich kein Visum für Österreich. Österreich ist ein Staat der Europäischen Union, das heißt dass Sie sich in Österreich frei bewegen, dort arbeiten und sich niederlassen können, wenn Sie ein Bürger der Europäischen Union sind. Kommen Sie aus einem Land das nicht in der Europäischen Union ist, benötigen Sie ein Visum für Österreich. Wenn Sie ein Visum für Österreich benötigen, informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen österreichischen Auslandsvertretung, welche Bedingungen an ein Visum für Österreich geknüpft sind.